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Bericht aus dem Gemeinderat zur Grundsteuer

Waldenbucher Gemeinderat setzt Hebesätze für die Grundsteuer 2025 fest

Sehr geehrte Damen und Herren, 

in der Gemeinderatssitzung am 24. September 2024 hat sich das Gremium abschließend mit der Grundsteuerreform befasst und den Hebesatz für die Grundsteuer für das Jahr 2025 festgelegt. 

Zum Rückblick: Bis zum Jahr 2024 wurde die Höhe der Grundsteuer auf Basis der in den 1960er Jahren festgestellten Einheitswerte berechnet. Die Einheitswerte werden mit dem sogenannten Hebesatz multipliziert, der in jeder Kommune vom Gemeinderat festgelegt wird. 

Im Jahr 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass diese Berechnungsmethode auf Basis der Einheitswerte gegen das Grundgesetz verstößt – die Werte sind zu veraltet. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, bis zum 1. Januar 2025 eine Neuregelung zu treffen. Der Landtag von Baden-Württemberg ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat ein neues Grundsteuermodell beschlossen.

Künftig wird die Grundsteuer nach der Grundstücksgröße und dem Bodenrichtwert berechnet. Wohngebäude erhalten einen Abschlag. Dieser Ausgangswert wird abschließend wie bisher mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der neuen Grundsteuer.

Die Politik hat versprochen, die Grundsteuerreform aufkommensneutral durchzuführen. Das bedeutet nicht, dass jeder Haushalt vor und nach der Reform gleich viel Grundsteuer zahlen muss. Dann bräuchte es die Reform schließlich nicht. Aufkommensneutralität bedeutet vielmehr, dass die Städte und Gemeinden vor und nach der Reform gleich viel Grundsteuer einnehmen sollen. 

Die einzige Stellschraube dafür ist der Hebesatz, den der Gemeinderat festlegt. Als CDU haben wir gleich nach Bekanntwerden der Reform einen Antrag in den Gemeinderat eingebracht, die Reform in Waldenbuch aufkommensneutral umzusetzen. In der letzten Gemeinderatssitzung haben wir dies auch beschlossen und die Hebesätze entsprechend von 400 Punkten auf 185 Punkte gesenkt. Damit nimmt die Stadt Waldenbuch im kommenden Jahr rund 1,4 Millionen Euro Grundsteuer ein – so viel wie 2024. 

Zudem wird Waldenbuch keine Grundsteuer C einführen. Das ist uns als CDU sehr wichtig. Mit der Grundsteuer C sollen Eigentümer von Baulücken und insbesondere von „Enkelgrundstücken“ einen hohen Aufschlag auf ihre Grundsteuer zahlen. Es bestehen nicht nur rechtliche Unsicherheiten – wir sind auch nicht davon überzeugt, dass in schwierigen Zeiten für die Bauwirtschaft mit diesem Instrument tatsächlich Bauland mobilisiert werden kann.

Mit herzlichen Grüßen 

Leon Kolb

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