Zu Beginn des Jahres tritt die novellierte Mini-KWK-Richtlinie in Kraft. Damit wird die Basisförderung im kleinen Leistungsbereich (bis maximal 20 kWel) verbessert, eine Bonusförderung für besonders effiziente Mini-KWK-Anlagen eingeführt und die Anwendung der Richtlinie vereinfacht.
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